Muster-Feststellungsklage

Ansprüche von Eigentümern von Diesel-Fahrzeugen und Muster-Feststellungsklage

Wenn Sie vom Diesel-Skandal betroffen sind, stehen Ihnen als Eigentümer möglichweise sogenannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller (§§ 823, 826 BGB) zu. In der Vergangenheit bestätigten bereits zahlreiche Gerichte, dass Sie den Kaufpreis als Schaden geltend machen können, denn bei Kenntnis der Manipulation hätten Sie den Vertrag wohl nie oder wenigstens zu einem geringeren Kaufpreis geschlossen.
 
In dem aktuellen Musterfeststellungsverfahren (Az. 4 MK 1/18) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig bietet die Volkswagen AG Privatkunden der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, welche ein Fahrzeug mit einem Motor vom Typ EA189 mit der sogenannten Abschalteinrichtung erworben haben, unter bestimmten Kriterien Vergleichszahlungen an. Sofern Sie kein Vergleichsangebot erhalten oder keinen Vergleich schließen möchten, besteht die Möglichkeit Ihre Ansprüche selbst gerichtlich durchzusetzen.
Der Bundesverband für Verbraucherschutz beabsichtigt die Klage am 20. April 2020 zurückzunehmen. Sie haben ab diesem Zeitpunkt sechs Monate Zeit eigene rechtliche Schritte gegen VW einzuleiten.
 
Im Wege des Schadensersatzes können Sie vom Hersteller Kaufpreisrückzahlung Zug-um-Zug entweder gegen Herausgabe des noch vorhandenen Fahrzeugs oder einen Anspruch auf Zahlung eines Minderungsbetrages verlangen.
 
Im Fall der Vertragsrückabwicklung ziehen die meisten Gerichte von dem gezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer ab. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wird bei Neuwagen der Kaufpreis durch die erwartete Gesamtfahrleistung geteilt. Der so errechnete Betrag wird dann mit den bereits gefahrenen Kilometern multipliziert. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 252/19) wird voraussichtlich am 05.05.2020 entscheiden, ob der Abzug der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer überhaupt berechtigt ist.
Wenn der BGH seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung beibehält und VW nicht durch den Abzug der Nutzungsentschädigung entlastet, steigen die Schadenersatzansprüche der Verbraucher beträchtlich. Dies scheint auch VW zu befürchten, denn die Annahmefrist der Vergleiche endet am 20. April 2020. Verbraucher könnten dann von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH nur wenige Zeit später nicht mehr profitieren.
 
Derartige Rechtsstreitigkeiten um den Autokauf fallen unter den Verkehrsrechtsschutz. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.
Die Einzelklagen aus § 826 BGB gegen Volkswagen haben bundesweit Erfolg und die Erfolgsaussichten werden von allen Spezialisten als gut eingeschätzt.
Als Kanzlei mit einem ausgeprägten Dezernat für Verkehrsrecht und Schadensrecht beraten und vertreten wir bereits viele Betroffene.
 
Rechtsanwältin Britta Kübler
Rechtsanwalt Andreas Lange

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