Mathias Hopp

Fachanwalt für Medizinrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Krankenhaus- und Medizinrecht hat sich Rechtsanwalt Mathias Hopp auf sämtliche Facetten dieses speziellen Rechtsgebiets spezialisiert, von Arzthaftungsfragen bis hin zu medizinischen Behandlungsfehlern.

Rechtsanwalt Mathias Hopp versteht die feinen Unterschiede und die tiefgreifende Komplexität des Medizinrechts. Er ist bestrebt, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, selbst in anspruchsvollsten und komplexen medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Vertrauen Sie auf transparente und nachvollziehbare Kosten. Mathias Hopp entscheidet sich gemeinsam mit Ihnen für die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und/oder maßgeschneiderte Stundensätze, um maximale Transparenz und Fairness in der Abrechnung zu gewährleisten.

Ihr Partner für Medizinrecht

Unsere langjährige Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts macht uns zur führenden Anwaltskanzlei deutschlandweit. Wir beraten und vertreten die Interessen aller Leistungserbringer gegenüber Behörden, Versicherungen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

In diesen Bereichen des Medizinrechts unterstützen wir Sie gerne:

Chefarzt(-vertrags)Recht

Medizinstrafrecht

Berufsrecht der Heilberufe

Vertragsarzt- und Zulassungsrecht (Erwerb von Praxen, Gründung von BAG und MVZ)

Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht

Datenschutz im Gesundheitswesen

Gebührenrecht (GOÄ/GOZ/EBM)

Krankenhausrecht einschließlich Krankenhausplanungs- und Finanzierungsrecht

Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht

Apothekenrecht

Kontakt

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