Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig.

Ein Verkehrsunfall trifft uns meist plötzlich und unerwartet und der Schock ist erstmal groß. Umso wichtiger ist es die Ruhe zu bewahren und zunächst die Unfallstelle zu sichern. Dabei sollten Sie das Warnblinklicht ihres Fahrzeugs einschalten, das Warndreieck aufstellen und die Warnweste tragen.

Ist es durch den Unfall zu Verletzungen bei Beteiligten gekommen, sollten Sie umgehend die Feuerwehr und die Polizei informieren. In jedem Fall erleichtert es die spätere Unfallregulierung erheblich, wenn Sie Beweise sichern. Dafür sollten Sie sich das Kennzeichen des Gegners notieren sowie dessen persönliche Daten wie Name, Anschrift des Unfallverursachers am besten unmittelbar von dem Personalausweis aufschreiben. Sprechen Sie Zeugen an und fragen Sie, ob Sie den Unfallhergang beobachtet haben und notieren Sie ebenfalls deren Kontaktdaten.

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet oder sind Sie sich dessen nicht sicher, sollten Sie ihr Aussagverweigerungsrecht berücksichtigen. Denn werden Sie als Beschuldigter von der Polizei vernommen, besteht also der Verdacht, dass Sie eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind Sie nur verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Zu dem Unfall selbst können Sie schweigen. Dies ist auch dringend zu raten. Wenn Sie dennoch Angaben machen, sollten diese sachlich sein. Überprüfen Sie das polizeiliche Protokoll bevor Sie dies unterzeichnen, ob sämtliche Fakten richtig aufgenommen wurden, insbesondere auch die Vorschäden am gegnerischen Fahrzeug. Bitten Sie um Korrektur, sofern die Polizei falsche Schlussfolgerungen gezogen oder Ihre Aussage nicht richtig aufgenommen hat. Geben Sie auf keinen Fall ein Anerkenntnis ab, wenn Sie vermuten Schuld zu sein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht die Schuld im Falle eines Unfalls anzuerkennen. Ein Anerkenntnis ist nur schwer wieder zurücknehmbar und kann die Beweislast umkehren. In einem solchen Fall müsste das Gegenteil bewiesen werden. Dies wird im Nachhinein kaum möglich sein.

Vermeiden Sie es unbedingt mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt zu treten bzw. ihr Fahrzeug durch ein von der gegnerischen Versicherung bestellten Sachverständigen begutachten zu lassen. Denn dieser begutachtet das Fahrzeug im Interesse des Versicherers und ist daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Liegt der Schaden schätzungsweise unter 800,00 €, ist es ratsam, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Bei Schäden von mehr als 800,00 € kann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Sollten Sie Verletzungen erlitten haben, raten wir dringend, spätestens am Folgetag, einen Arzt aufzusuchen, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen. Fertigen Sie von Schürfwunden und Prellungen Fotos an. Denn die genaue Dokumentation des durch den Unfall erlittenen Leidens ist für die Bemessung des Schmerzensgeldbetrages von erheblicher Bedeutung.

Zudem sollten Sie Ihre eigene Kaskoversicherung informieren, um Ihrer Obliegenheit gegenüber der eigenen Versicherung nachzukommen. Die Tatsache, dass Sie den Verkehrsunfall Ihrer eigenen Versicherung melden, bedeutet nicht, dass Sie die Schuld eingestehen und diese auch reguliert.

Auch wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft, ist es aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts und der unübersichtlichen Rechtsprechung ratsam einen Anwalt zu beauftragen, um alle Ansprüche geltend zu machen. Oft nehmen Versicherungen unberechtigt Kürzungen Ihrer Ansprüche vor. Der Anwalt kann unberechtigten Kürzungen konkret entgegentreten, den Schaden besser beziffern und durchsetzen.

Bei den Schäden handelt es sich oft um Sachschäden wie Kleidung, Nutzungsausfall für das beschädigte Fahrzeug und Personenschäden wie Schmerzensgeld.

Sollten Sie den Unfall nicht verschuldet haben, wird die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten übernehmen. Ansonsten trägt diese Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Wir helfen Ihnen gern bei Ihrer Unfallregulierung.

Britta Kübler

Rechtsanwältin

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